Familienrecht

Familienrecht

Viele Familiensachen beginnen mit der Trennung der Partner. Schon die Entscheidung der Trennung wirft zahlreiche Rechtsfragen auf, über die wir Sie gerne beraten.

Welche Rechtsfolgen hat eine Trennung und wie können die finanziellen Folgen erträglich gestaltet werden? Welche Unterhaltsansprüche bestehen und wie ist der Zugewinnausgleich zu regeln und das Vermögen auseinanderzusetzen? Wann ist eine Scheidung möglich und was kostet das? Was ist mit den Kindern?

In all diesen Fragen beraten und vertreten wir sie. Gerade familienrechtliche Fälle sind häufig sehr persönlicher Natur und mit emotionalen Belastungen verbunden. Zunächst werden wir deshalb die Möglichkeiten für einvernehmliche Verständigungen ausloten. Viele Fragen können in einer individuellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geklärt werden und bedürfen dann keiner gerichtlichen Auseinandersetzung mehr.

Zu den familienrechtlichen Fragestellungen gehören auch das Sorgerecht und das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern. Deren Interessen sind besonders zu berücksichtigen und das Bemühen um einvernehmliche Lösungen steht im Vordergrund.

Wir führen den nötigen außergerichtlichen Schriftverkehr und übernehmen das Scheidungsverfahren und andere familiengerichtliche Verfahren für Sie.